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Gesundheit & Geldmanagement
= Existenzschutz
Der Fokus auf das Wesentliche.
Die meisten Menschen denken beim Thema Berufsunfähigkeit zunächst an Unfälle. Tatsächlich spielen Unfälle als Ursache für eine Berufsunfähigkeit eine eher untergeordnete Rolle. Gerade einmal 4,1 % der Berufsunfähigkeitsfälle bei Juristen haben mit Unfälle, Suizid oder Gewalt zu tun. Die Ursachen dafür, dass ein Rechtsanwalt seiner Arbeit nicht weiter nachgehen kann, liegen in anderen Bereichen. Die meisten BU-Fälle bei Anwälten gehen auf bösartige Neubildungen (Tumore, Krebs) 25,10 %, auf Nerven- und Geisteskrankheiten 23,40 % und Herz- und Kreislauferkrankungen 22,50 % zurück.
Verzicht auf eine abstrakte Verweisung - Warum wichtig?
Die meisten Versicherer verzichten in ihren neuen AGBs auf die „abstrakte Verweisung“. Ist der Versicherungsnehmer in seiner aktuellen Tätigkeit berufsunfähig, kann der Versicherer die Leistung nicht verweigern, auch wenn der Versicherungsnehmer möglicherweise noch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnte.
Mythos Versorgungswerk - Reicht das denn nicht aus?
Diese Frage wird oft gestellt. Es darf betont werden, dass der Schutz des Versorgungswerkes wesentlich besser ist als der in der gesetzlichen Rentenversicherung. Vergleichbar mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist er nicht. Dies ist jedoch nicht verwunderlich, da das Versorgungswerk keine Gesundheitsfragen stellt und jeden Rechtsanwalt aufnimmt. Dadurch wird es notwendig, die Leistungen an viel schärfere Bedingungen zu knüpfen.
So behält sich das Versorgungswerk die abstrakte Verweisung vor. Solange eine anwaltliche Tätigkeit denkbar ist, die der Rechtsanwalt noch ausüben könnte, wird das Versorgungswerk nicht leisten. Auch wenn eine solche Stelle zu diesem Zeitpunkt nirgends angeboten wird.
Manche Versorgungswerke empfehlen daher von sich aus den Abschluss einer privaten BU-Versicherung. Hier zählt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung (bei manchen Versicherern auch auf die konkrete Verweisung) längst zum Standard.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Juristen und Rechtsanwälte
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse dürfen Sie sich in der privaten Krankenversicherung das Leistungsspektrum selbst aussuchen. Wünschen Sie eine Chefarztbehandlung? Möchten Sie direkt zum Facharzt Ihrer Wahl gehen, alternative Heilmethoden nutzen oder ein Krankenhaus auswählen, das für eine bestimmte Erkrankung das beste Renommee hat? In diesem Fall ist die private Krankenversicherung die geeignete Form der Versicherung. Genauso alternativ auch die Krankenzusatzversicherung. All das und mehr kann und darf in einem persönlichen Orientierungsgespräch alles besprochen werden.
Warum erreichen unsere Klienten sowohl kurzfristig, als auch mittel- und langfristig den Lifestyle, den sie anstreben und das komplett im Einklang mit ihrem Geldmanagement und ihrer
Gesundheit?
Die Antwort liegt bei unserer erprobten und vorausschauenden Erfolgsformel.
Recht (Staat) + Finanzen = Stimmung hoch Beruf
Jedes einzelne Element der Erfolgsformel hilft unseren Klienten schnelle, aber maßgeschneiderte und vor allem solide Ergebnisse zu erreichen. Der Risikofaktor Gesundheit kann hier nicht
entstehen, denn jeder Schritt berücksichtigt immer wieder die individuellen gesundheitlichen Aspekte unserer Klienten und wir können sofort eingreifen und justieren.
Wie genau jedoch die Erfolgsformel bei Ihnen als Jurist oder Rechtsanwalt funktioniert und angewandt werden darf, stellen wir in unserem kostenlosen Orientierungsgespräch mit integrierter
Erfolgsformel gemeinsam fest.
Deshalb nutzen Sie die Chance und dieses Highlight jetzt aktiv für sich, einen Lifestyle, den Sie lieben und anstreben solide zu kreieren:
Die Broschüre
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„Existenzsicherung für Juristen und Rechtsanwälte“
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